AI Governance in der Schweiz
Die Schweiz unterliegt dem EU AI Act zwar nicht direkt, doch daraus abzuleiten, dass dessen Inhalte für Schweizer Unternehmen keine Relevanz hätten, wäre kurzsichtig. Wer in der EU tätig ist, KI-Systeme dort einsetzt oder Leistungen für europäische Kunden erbringt, wird mit dessen Anforderungen konfrontiert. Zudem orientieren sich viele globale Technologieanbieter bereits heute an den Vorgaben des EU AI Acts.
Entscheidender ist jedoch etwas anderes: Die Fragen, die der EU AI Act adressiert, sind keine juristischen Detailfragen. Es sind grundlegende Governance-Fragen, die jedes verantwortungsvoll geführte Unternehmen betreffen, auch in der Schweiz.
KI beeinflusst Entscheidungen, auch ohne formelle Entscheidungskompetenz
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst operativ im Einsatz. Sie priorisiert Kundenanfragen, unterstützt Kredit- und Risikoentscheide, filtert Bewerbungen oder erkennt Anomalien in Prozessen. Häufig geschieht dies schrittweise, dezentral und eingebettet in Standardsoftware oder Cloud-Dienste.
Formal trifft KI keine strategischen Entscheidungen. De facto beeinflusst sie jedoch Entscheidungsräume erheblich. Sie bestimmt, welche Informationen sichtbar sind, welche Fälle priorisiert werden und welche Risiken als relevant erscheinen. KI entscheidet nicht im rechtlichen Sinn. Sie entscheidet mit.
Ob ein Entscheid automatisiert, datenbasiert oder durch ein externes System vorbereitet wird, ändert nichts daran, dass die Verantwortung beim Unternehmen und seinen Führungsgremien liegt.
AI Governance ist damit kein IT-Thema. Sie ist ein Steuerungs- und Haftungsthema.
Die Schweizer Ausgangslage: liberaler und innovationsfreundlicher Ansatz
Die Schweiz verfolgt damit einen offenen, liberalen und innovationsfreundlichen Ansatz und setzt in erster Linie auf Selbstregulierung, verfolgt jedoch zugleich themen- und sektorspezifische Regulierungsaktivitäten. Langfristig wird sie sich dem deutlich strengeren Regelwerk der EU (EU AI Act 2024) vermutlich nicht vollständig entziehen können, etwa aufgrund von möglichen Handelshemmnissen oder Marktzugangsbeschränkungen.
Der Bundesrat hat 2025 das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für neue Regeln zur Nutzung von KI zu erarbeiten. Zudem hat die Schweiz die KI-Konvention des Europarats unterzeichnet, welche menschenrechts- und rechtsstaatliche Leitplanken für den Einsatz von KI definiert.
Für Verwaltungsräte bedeutet das: Auch ohne unmittelbare Gesetzespflichten entsteht Governance-Erwartung.
Technische Nachvollziehbarkeit ist begrenzt
Ein Kernelement klassischer Governance ist Transparenz. Entscheidungen sollen nachvollziehbar, erklärbar und überprüfbar sein (Explainable AI, XAI). Bei modernen KI-Systemen ist dies jedoch nur eingeschränkt möglich.
Aktuelle Forschung zu erklärbarer KI und technischer AI Governance zeigt deutlich: Bei komplexen Modellen sind vollständige Erklärbarkeit und eindeutige Kausalzuordnung technisch nicht verlässlich erreichbar.
Erklärende Modelle liefern zwar Annäherungen, keine Garantien, und verschiedene Methoden kommen teils zu widersprüchlichen Ergebnissen. Diese Begrenzung ist kein Implementierungsfehler. Sie ist eine strukturelle Eigenschaft moderner KI.
Für Governance ist das eine kritische Erkenntnis, denn sie zwingt zu einem Perspektivenwechsel.
Warum gute AI Governance kein Innovationshemmnis ist
Häufig wird argumentiert, Governance bremse Innovation. Diese Sicht greift zu kurz. In der Praxis zeigt sich, dass fehlende Governance Innovation deutlich stärker hemmt als klare Leitplanken.
Ohne definierte Verantwortlichkeiten, akzeptierte Risikogrenzen und klare Entscheidungsregeln entsteht Unsicherheit. Projekte werden verzögert, Entscheide vertagt oder nachträglich korrigiert. Besonders bei KI führt das oft zu einem schleichenden Stillstand: Systeme sind technisch möglich, aber organisatorisch nicht freigegeben.
Gute AI Governance schafft hingegen Entscheidungsfähigkeit. Sie ermöglicht es, Risiken bewusst einzugehen, statt sie implizit zu verdrängen. Teams wissen, in welchen Bereichen KI eingesetzt werden darf, welche Anforderungen gelten und wann Eskalation notwendig ist. Das beschleunigt Innovation: nicht trotz, sondern wegen Governance.
Für den Verwaltungsrat ist das entscheidend: Governance ist kein Kontrollinstrument, sondern ein Führungsinstrument.
Was der Verwaltungsrat konkret unternehmen kann
Gerade weil nicht alles technisch messbar oder erklärbar ist, wird Governance zur Führungsaufgabe. Der Verwaltungsrat muss KI nicht verstehen. Er muss entscheiden, wo begrenzte Nachvollziehbarkeit akzeptabel ist, und wo eben nicht.
Der zentrale Schritt besteht darin, Risiko nicht implizit zuzulassen, sondern explizit zu akzeptieren oder auszuschliessen. Wo KI eingesetzt wird, entstehen Risiken, unabhängig davon, ob sie formell genehmigt wurden oder nicht. Aufgabe des Verwaltungsrats ist es, festzulegen, in welchen Entscheidungsbereichen der Einsatz von KI verantwortbar ist und wo klare Grenzen gelten.
Dabei geht es nicht um Modellqualität, sondern um Einsatzgrenzen. Besonders bei Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller oder reputativer Tragweite ist zu definieren, ob und in welcher Form menschliche Kontrolle zwingend erforderlich bleibt. So wird verhindert, dass KI schrittweise Aufgaben übernimmt, die nie bewusst freigegeben wurden.
Zentral ist zudem die klare Zuweisung von Verantwortung. Jede KI-Anwendung muss einem verantwortlichen Geschäftsbereich zugeordnet sein. Verantwortung darf nicht bei der IT oder beim Anbieter verbleiben. Gerade bei begrenzter technischer Transparenz ist organisatorische Klarheit entscheidend.
Auch die Berichterstattung an den Verwaltungsrat muss sich ändern. Technische Detailberichte schaffen keine Steuerungsfähigkeit. Relevant sind Fragen nach Wirkung und Konsequenz: Wo beeinflusst KI heute Entscheidungen? Welche Übersteuerungen oder Zwischenfälle gab es? Welche Risiken würden wir heute nicht mehr akzeptieren?
Fazit
Der EU AI Act ist für die Schweiz im Moment kein Gesetz, aber ein Referenzrahmen. Die nationalen und internationalen Entwicklungen zeigen klar: AI Governance wird Teil moderner Unternehmensführung.
Die entscheidende Frage für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung lautet nicht, ob KI vollständig erklärbar ist, sondern wo ihr Einsatz verantwortbar ist, und wo nicht.
Dort, wo technische Nachvollziehbarkeit endet, beginnt Führungsverantwortung.
Wenn AI Governance noch kein explizites VR-Thema ist, lohnt sich ein Blick. Ich unterstütze Führungsgremien dabei, Entscheidungsfähigkeit im Umgang mit KI herzustellen, jenseits technischer Detaildebatten. Kontaktieren Sie mich gerne für einen ersten Austausch.